Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

(Stand Juli 2021)

1. Allgemeines
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) MB Systembau AG, nachfolgend MBAG genannt, gelten für alle aktuellen und künftigen vom Kunden gewünschten Lieferungen, Ausgeführten Arbeiten, Dienstleistungen und weiteren Leistungen der MBAG. Diese AGB bilden integrierenden Bestandteil sämtlicher Verträge über die Lieferung-, Ausgeführten Arbeiten-, Dienstleistungen und weiteren Leistungen der MBAG.

2. Preisangaben / Offerten
Unsere Preis-Listen und Offerten können jederzeit ohne vorherige Anzeige geändert werden. Zur Anwendung kommen die zurzeit, der Ablieferung gültigen Preise. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken exkl. MWST.
Die MBAG ist berechtigt, Preise und Bedingungen so anzupassen, dass sämtliche Kostenabweichungen, die der MBAG zwischen dem Datum des Angebotes und dem vereinbarten Lieferdatum entstehen, gedeckt sind, z.B. wenn MBAG durch höhere Gewalt oder andere ausserhalb der Kontrolle von MBAG liegende Ereignisse wie Naturkatastrophen, Pandemien, Sabotage, Feuer, arbeitsrechtliche Streitigkeiten, Aufstände, anderen ausserordentlichen Lagen, veränderten Wechselkursparitäten-, Rohstoffpreisveränderungen-, Steuern-, Gebühren- oder Zöllen-, Krieg oder Regierungsmassnahmen sowie unvorhersehbare Schwierigkeiten bei der Beschaffung von bestellten Materialien, usw. daran gehindert wird, den Vertrag zu erfüllen – unabhängig davon, ob das entsprechende Ereignis MBAG oder einen seiner Zulieferer betrifft.

3. Die Verpackung / Transport / Montage / Lieferbedingungen
Der Versand erfolgt normalerweise mit MBAG firmeneigenen Lieferwagen oder ausgewählten Partnern. Wünscht der Kunde eine spezielle Transportart (z.B. Express), verrechnet MBAG die entstehenden Kosten dem Kunden vollumfänglich weiter.
Teillieferungen sind gestattet. MBAG ist berechtigt, solche Teillieferungen separat in Rechnung zu stellen.
Bahn- und Post-Einweggebinde werden zu den offiziellen Tarifen verrechnet.
Bei Camion-Transporten erfolgt der Austausch von Paletten. Rahmen usw. direkt bei der Anlieferung.
Sind die Kosten für Verpackung, Transport, Montage, Gravuren, Beschriftungen, Berechnungen, Versicherung, Gebühren, Schnittkosten (z.B. Kabel oder Kupferschienen) oder andere Kosten für weitere Dienstleistungen im offerierten oder vertraglich festgelegten Preis inbegriffen oder in der Offerte bzw. Auftragsbestätigung speziell aufgeführt, behält sich die MBAG das Recht vor, die Preise bei Veränderung der entsprechenden Tarife oder Zölle anzupassen.
Die offerierten Lieferbedingungen und -fristen gelten für sämtliche Bestellungen. Die Lieferfristen verlängern sich angemessen, a) wenn der Kunde den Arbeitsumfang nachträglich erweitert oder ändert, b) der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, verspätet oder ungenügend nachkommt, c) Terminüberschreitungen von Drittlieferanten und dergleichen zu Verzögerungen führen oder d) wenn MBAG durch höhere Gewalt oder andere ausserhalb der Kontrolle von MBAG liegende Ereignisse wie Naturkatastrophen, Pandemien, Sabotage, Feuer, arbeitsrechtliche Streitigkeiten, Aufstände, Krieg oder Regierungsmassnahmen sowie unvorhersehbare Schwierigkeiten bei der Beschaffung von bestellten Materialien daran gehindert wird, den Vertrag zu erfüllen – unabhängig davon, ob das entsprechende Ereignis MBAG oder einen seiner Zulieferer betrifft.

4. Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, ist jede Rechnung von MBAG innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jegliche Abzüge wie Rabatte, Kosten, Steuern, Zölle oder andere Gebühren zu begleichen. Der Kunde verzichtet ausdrücklich darauf, Rechnungen der MBAG, ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der MBAG mit Forderungen von ihm zu verrechnen.
Im Falle von Zahlungsrückständen des Kunden ist MBAG berechtigt, ohne Mahnung weitere Lieferungen zurückzuhalten und Zinsen zu einem marktüblichen Zinssatz (in jedem Fall mindestens aber zu 5%) zu erheben und die sofortige Bezahlung sämtlicher ausstehender Beträge inkl. Verzugszinsen zu verlangen. Bezahlt der Kunde darauf die geschuldeten Beträge nicht innerhalb von 10 Kalendertagen, ist MBAG berechtigt, nach freiem Ermessen auf Vertragserfüllung nebst Ersatz von durch den Zahlungsverzug entstandenen Schaden zu klagen oder von einzelnen oder sämtlichen offenen Verträgen mit dem Kunden entschädigungslos zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen und/oder weitere Lieferungen oder Teillieferungen nur gegen eine Sicherheit, Vorauszahlung oder Barzahlung bei Lieferung zu erbringen. Tritt MBAG vom Vertrag zurück, hat der Kunde bei der ersten Aufforderung von MBAG sämtliche unter dem Vertrag erhaltenen Waren unverzüglich und unversehrt zurückzugeben und Schadenersatz wegen Dahinfallen des Vertrages zu leisten.

5. Daten und Unterlagen
Technische Daten und Unterlagen wie Beschreibungen, Abbildungen, CAD-Einbau-Zeichnungen, Daten betreffend Dimensionen und Eigenschaften sowie Informationen zu Standards dienen rein informativen Zwecken und sind nicht als zugesicherte Qualität zu betrachten. MBAG behält sich das Recht vor, jederzeit die auf Grund technischer Entwicklungen notwendigen Änderungen vorzunehmen. MBAG behält sich im Weiteren das Recht vor, einzelne in Preislisten aufgeführte Produkte und Dienstleistungen aus dem Sortiment zu nehmen.
Der Kunde garantiert und sichert zu, dass die durch ihn der MBAG übermittelten Daten (Kundendaten) korrekt und vollständig sind. Die MBAG verwendet und behandelt die ihr übertragenen Kundendaten in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Datenschutzrecht. Die Verwendung und der Umgang mit vom Kunden übermittelten persönlichen Daten erfolgt sorgfältig, gesetzeskonform und ausschliesslich zu den angegebenen Zwecken. Die MBAG behält sich vor, im Vorfeld der Lieferung Bonitätsauskünfte unserer Kunden einzuholen. Zudem können Zahlungserfahrungen an Dritte weitergegeben werden.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten Dritten offengelegt werden, können, sofern der Vertragsvollzug eine solche Offenlegung erfordert

6. Annullierung / Sistierung
Die Annullierung oder Sistierung von Aufträgen durch den Besteller ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung möglich. Bei Bestellungswiederruf müssen auf Alle Fälle die bereits aufgelaufenen Kosten bezahlt werden.

7. Lieferfristen
Die Laufzeit der Lieferfristen beginnt erst mit dem Tage, an welchem wir im Besitze aller erforderlichen Angaben des Bestellers betreffend Ausführung, Abänderung, der Begutachtung und Freigabe der CAD–Einbauzeichnungen, und der kompletten allfällig vom Kunden / Besteller oder EW angelieferten Materialien sind.

8. Übergang von Nutzen und Gefahr
Der Übergang von Nutzen und Gefahr auf den Kunden erfolgt zum Zeitpunkt der Entgegennahme der Ware bzw. zum Zeitpunkt der Lieferung an die vom Kunden angegebene Adresse.

9. Reklamationen und Haftung, Garantie
Reklamationen müssen schriftlich erfolgen und können später als 5 Arbeitstage nach Empfang/Lieferung der Ware nicht mehr berücksichtigt werden. Reklamationen müssen schriftlich erfolgen, diese müssen spätestens innert 5 Arbeitstagen nach Empfang/Lieferung der Ware bei uns eingehen, ansonsten können diese nicht mehr berücksichtigt werden.
Für fehlerhafte Ware (Falschlieferung, Manko oder Transportdefekt) wird kostenloser Ersatz geliefert.
Die ersetzten Teile werden unser Eigentum.
Wir lehnen ausdrücklich jede Haftpflicht ab für den Bestellern dadurch möglicherweise entstandenen direkten oder indirekten Schaden, sowie für Beschädigung oder Unbrauchbarwerden einzelner Teile infolge natürlichen Verschleisses. mangelhafter Bedienung oder höherer Gewalt, ferner für Betriebsungenügen solcher Apparate, wenn uns besondere Betriebsbedingungen nicht bekannt gegeben oder ohne unsere Schuld ungenügend bemessen wurden. Irgendeine über den Ersatz des fehlerhaften Materials hinausgehende Garantie oder Haftpflicht besteht nicht und wird wegbedungen. Wenn in besonderen Fällen die Korrektur nicht in unseren Werkstätten ausgeführt werden kann. beschränkt sich die Garantie auf die kostenlose Abgebe des Ersatzmaterials; keinesfalls anerkannt werden irgendwelche Spesen oder Kosten, die ausserhalb unseres Betriebes verursacht werden. Unsere Garantiepflicht erlischt, wenn der Besteller ohne unser Wissen oder ohne Ermächtigung am Garantieobjekt Abänderungen von sich aus vornehmen lässt. Für uns gelieferte und ausdrücklich als fremde Fabrikate bezeichnete Apparate übernehmen wir keine Garantiepflicht. Für Mängel, die den vom Besteller gelieferten Materialien oder den von ihm vorgeschriebenen Konstruktionen anhaften, stehen wir nicht ein. Die Garantieverpflichtung gilt nur unserem direkten Auftraggeber gegenüber.
Andere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Die MBAG schliesst jegliche Haftung im Zusammenhang mit ihren Produkten, Dienstleistungen und weiteren Leistungen aus, soweit dies das Gesetz zulässt. Demnach haftet die MBAG insbesondere nicht für leichte und mittlere Fahrlässigkeit (Art. 100 OR), für seine Hilfspersonen (Art. 101 OR) oder für weitere (mittelbare) Schäden, wie namentlich entgangener Gewinn.
Im Fall von Beratungs-, Planungs- oder ähnlichen Leistungen stützt sich MBAG auf die Angaben ihrer Kunden und lehnt jegliche Haftung im Zusammenhang mit ihren Ausführungen ab. Der MBAG-Kunde oder der ihn vertretende Bauherrenplaner hat die (mündlich oder schriftlich) empfohlenen Ausführungen in der Praxis zeitgerecht auf Tauglichkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Die Verantwortung für die Ausführungen bleibt stets allein beim Kunden oder dessen von ihm ausdrücklich eingesetzten Vertreter.

10. Eigentumsrechte
Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen von MBAG bleiben alle gelieferten Produkte und Waren im alleinigen Eigentum von MBAG.
Solange die Waren im Eigentum von MBAG sind, hat der Käufer sämtliche angemessenen Massnahmen zu ergreifen, um das Eigentum von MBAG zu schützen. Der Kunde hat die Waren auf eigene Kosten instand zu halten und diese zugunsten von MBAG gegen Diebstahl, Betriebsstörung, Feuer, Wasser und andere Risiken zu versichern. Er hat die unbezahlten Produkte im Weiteren getrennt von den eigenen Produkten und mit dem Vermerk «Eigentum von MBAG» aufzubewahren und sämtliche Massnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass das Eigentum von MBAG in keiner Weise gefährdet ist.

11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort
Die Verträge zwischen MBAG und Kunde (einschliesslich dieser AGB) unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht.
Erfüllungsort ist in allen Fällen Emmenbrücke LU, Gerichtsstand ist Hochdorf LU

Emmenbrücke, Juli 2021
MB Systembau AG

Kontaktinformationen

MB Systembau AG
Sedelstrasse 32
CH-6020 Emmenbrücke
T +41 41 267 08 60
info@mbsystembau.ch
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